Einfach mal durchwinken – Der Bauausschuss Altona

Oder: Alles für die Quote

Der Bauausschuss Altona beschäftigt sich im Wesentlichen mit Bauvorhaben. Diese unterteilen sich zum einen in Vorbescheidsanträge, mit denen die Investoren bei größeren Bauvorhaben die Rahmenbedingungen für spätere Baugenehmigungen klären lassen wollen und zum anderen in die klassischen Baugenehmigungsanträge, die für fast alle Um-, Erweiterungs- oder Neubauten im Baurecht verpflichtend sind.

Ein Muster des Bauausschuss Altona scheint Ignoranz und Investorenfreundliches Durchwinken zu sein.

28.04.2021 – Die 1. Email an den Bauausschuss

Schon am 28.04.2021 wurde eine Mail an den Bauausschuss gesendet. Die einzige “Antwort” in der ein legitimes Anliegen im Grunde abgebügelt wurde. Es schien wichtiger zu sein, den Kollegen deutlich zu machen wie der E-Mail-Verkehr zu funktionieren hat.

“Moin,
ich möchte jetzt KEINE 505 Antworten aller Ausschussmitglieder bekommen. Ich bitte Sie wenn dann direkt zu antworten und nicht auf „ALLE Antworten“ klicken. Ansonsten ist dies ein Bauvorhaben, welches im Bauausschuss anhängig ist und dort fachlich bearbeitet wird.
Viele Grüße

***************”

Fachlich bearbeitet wird dort aber augenscheinlich wenig. Augen zu und durch(winken) im Sinne der (Bau-)Quote – Dieser Eindruck entsteht in Hamburg immer mehr.

21.11.2021 – Die 2. Email an den Bauausschuss

Es sei vorweggenommen, dass auch diesmal keinerlei Reaktion der Bauausschuss-Mitglieder zu verzeichnen war und das Bauvorhaben erwartungskonform Investoren- und Quotenfreundlich durchgewunken wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am 23.11.2021 über das Bauvorhaben Tönninger Weg 73a als Mitglied des Bauausschusses zu entscheiden. Wir, 64  BewohnerInnen und Eigentümer der Siedlung Tönninger Weg (TW) und seiner Umgebung, schreiben Ihnen heute, damit Sie sich ein informiertes Bild machen können. Wir fordern Sie hiermit zur abermaligen Ablehnung des Bauprojektes TW 73a auf.

Unsere rechtlichen und verfahrenstechnischen Bedenken in Bezug auf das Bauvorhaben begründen sich im Einzelnen, und nicht abschließend, wie folgt:

Rechtliche Bedenken: 

  • Das Bauvorhaben ist aus planungsrechtlicher Hinsicht in keiner Weise genehmigungsfähig und daher unzulässig, da das Bauvorhaben nicht aus dem Bebauungsplan herleitbar ist. Die Grundzüge der Planung sind elementar verletzt.
  • Im Falle der Genehmigung sehen wir einen wiederholten und systematischen Verstoß gegen den geltenden Bebauungsplan.
  • Die Mindestanforderungen für die Genehmigung eines Gebäudes sind Festlegungen von Art und Maß der baulichen Nutzung, Festlegung von Baulinien, Baugrenzen, Festlegung von GRZ und GFZ, Zahl der Vollgeschosse etc. Eine Befreiung des vorgesehenen Ausmaßes ist unzulässig, sie würde den Tatbestand des unzulässigen Planersatzes erfüllen, den das Hamburger OVG bereits vor Jahren festgestellt hat.
  • Die bestehende Rechtsgrundlage für die Genehmigung der Reihenhäuser bei Erbauung 1959 ist und war vielmehr die Schaffung von Garagen. Die Stadt Hamburg hat den Eigentümer selbst auf Erstellung und Unterhalt des Garagenhofs verplichtet und ist daran zusätzlich zum B-Plan auch noch gebunden. Den Nachweis über die städtische Verpflichtung haben wir für Sie  im oberen Link öffentlich gestellt.
  • B-Pläne sind Gesetze, die Bürger wie auch staatliche Organe binden. Befreiungen, wie sie hier angefragt werden, führen dazu, den Bürger von der Möglichkeit der Beteiligung an einer öffentlichen Auslegung eines neuen B-Planes auszuschließen und stellen einen Rechtsbruch dar.
  • Es wurde ein privater Vertrag im letzten Herbst zwischen Vertretern der Stadt Hamburg und dem Investor geschlossen. Dieser Vertrag ist unserer Auffassung nach ein Skandal und wird von uns überprüft werden.

Stadtplanerische Bedenken

Der eingereichte Entwurf TW 73a darf aus den og Gründen nur abgelehnt werden; nachgelagert hierzu würden die folgenden Punkte relevant werden:

  • Es gibt keinerlei stadtplanerische Entwicklung, die sich mit den Auswirkungen der Nachverdichtungen auseinandersetzt.
  • Es gibt kein Mobilitätskonzept für die Nachverdichtungen.
  • Die Stadt hält sich nicht an ihre eigene Stellplatzverordnung.
  • Die Stadt Hamburg hält sich nicht an die eigenen qualitativen Ziele seines eigenen Wohnungsbauprogrammes.

Verfahrensverstöße und -bedenken

  • Der Baukörper in seiner geplanten Form ist unvereinbar mit vielen planungsrechtlichen Vorschriften.
  • Bürger, Nachbarn und Eigentümer werden und wurden weder informiert, noch deren berechtigte Interessen in die Entscheidungsfindung einbezogen.
  • Die Prüfung alternativer, der Stadt seit Jahren zur Verfügung stehender Wohnungsflächen zur Schaffung von Wohnraum hat nicht stattgefunden. Dieses Viertel hat stattdessen seinen Beitrag wahrlich bereits geleistet und droht nun aus den Fugen zu geraten.
  • Wir haben Kenntnis des Verkaufsvertrages aus dem Jahre 2019, worin die  ehemaligen Besitzer von den neuen Besitzern einen erheblichen finanziellen Nachschlag in Millionenhöhe erhalten, sollte die eingereichte Planung zu Lasten von allen Anwohnern im Viertel von Ihnen genehmigt werden.

In Summe stellen wir fest, dass die von uns dem Bauauschuss bereits im Mai 2020 vorgebrachten Bedenken (damals lehnte der Bauauschuss die ursprüngliche Planung erstmalig ab) sich weiter vertieft haben. Wir haben daher zur Wahrnehmung unserer Interessen eine Anwaltskanzlei eingeschaltet und sind bereit, den rechtlichen Weg vollständig auszuschöpfen, sollte das notwendig werden.

Wir appellieren an Sie, sehr geehrte Mitglieder des Bauausschusses, sorgfältig zu prüfen inwiefern wirtschaftliche Interessen einzelner Investoren über im Bebauungsplan dokumentiertes, geltendes Recht und die Interessen von betroffenen Bürgern zu stellen sind. Wir machen seit mehr als einem Jahr über unsere Website auf diesen abermalig zu befürchtenden Rechtsverstoß aufmerksam. Nun sind Sie an der Reihe:

Wir fordern die Ablehnung des Antrages Tönninger Weg 73a und die Durchsetzung des bestehendes Gesetzesrahmens (B-Plan). Weiter bitten wir die Abstimmungsberechtigten zu prüfen, ob Sie ggf. durch eigene Interessen befangen sein könnten und entsprechend der Abstimmung fern zu bleiben.

Für die 64 Mitglieder Interessengemeinschaft Tönninger Weg, und mit freundlichen Grüßen,

Dennis von Bargen, Dorit Fock, Matthias Fock, Michael Hammerbeck, Peter Kübler, Jan-Henning Lau und Daniel Stern

PS: Die Emailadressen der Mitglieder des Bauausschusses: Gesche Böhlich, Andreas Wolf, Hermann Jonas und Heinz-Rainer Bielefeldt konnten wir nicht ermitteln und bitten die Fraktionen, diese Informationen an Ihre FraktionskollegInnen weiter zu leiten, vielen Dank.

– – –

Die Interessen von 64 Eigentümern in und um den Tönninger Weg werden
vertreten von:

Dennis von Bargen, Dorit Fock, Matthias Fock, Michael Hammerbeck, Peter
Kübler, Jan-Henning Lau und Daniel Stern

Besuchen und folgen Sie uns im Web und auf Instagram:
https://www.toenningerweg.info/
https://www.instagram.com/toenningerweg/

Es passiert nicht nur in Osdorf

Den Eindruck des “Durchwinkens” teilen auch andere Initiativen.

Ein Beispiel aus Blankenese unter der Überschrift: “Kommt Aldi in die Auguste-Baur-Strasse?”

„Wir haben nichts gegen einen Supermarkt, fürchten aber eine immense Zunahme des Durchgangsverkehrs, den unsere kleine Straße nicht verkraften kann“, sagt Ekhard Popp, der mit seiner Familie fast vis-a-vis des Baugrundstückes lebt. „Vor allem wehren wir uns dagegen, dass der Altonaer Bauausschuss die Planungen bei der nächsten Sitzung einfach so durchwinken will.

Quelle: 02.07.2021, https://blankenese.de/aldi-markt-zwischen-bahnhofstrasse-und-auguste-baur-strasse-geplant/

Der Bauausschuss Altona

Anschrift
Bauausschuss
Platz der Republik 1
22765 Hamburg

Tel. dienstl. 040 – 428 11 – 1906/ – 2136
Telefax 1 040 – 4279 – 02100
E-Mail 1 bezirksversammlung@altona.hamburg.de
Homepage 1 http://www.bezirksversammlung-altona.hamburg.de

NameArt der MitarbeitFunktionEmail-Adresse
Trede, ChristianStellvertretender VorsitzFraktion GRÜNEchristian.trede@gruene-fraktion-hamburg.de
Boehlich, GescheAusschussmitgliedFraktion GRÜNE
Eschenburg, BenjaminAusschussmitgliedFraktion GRÜNEbenjamin.eschenburg@hamburg.gruene.de
Mebus, RainerAusschussmitgliedFraktion GRÜNEgruene@rainermebus.de
Stünitz, RolfAusschussmitgliedFraktion GRÜNErolf.stuenitz@hamburg.gruene.de
Andersen, LarsStändige Vertretung Fraktion GRÜNEFraktion GRÜNElars.andersen@gruene-altona.de
Boettger, LarsStändige Vertretung Fraktion GRÜNEFraktion GRÜNElars.boettger@hamburg.gruene.de
Capar, MithatAusschussmitgliedSPD-Fraktionkontakt@mithatcapar.de
Dauer, BrittaAusschussmitgliedSPD-Fraktionbrittadauer@gmail.com
Werner, GregorAusschussmitgliedSPD-Fraktiongregorwerner@googlemail.com
Maurer, BernhardAusschussmitgliedSPD-Fraktionbernhardmaurer@hotmail.com
Wolf, AndreasStändige Vertretung SPD-FraktionSPD-Fraktionbau@spdfraktionaltona.de
Hielscher, SvenAusschussmitgliedCDU-Fraktionsven.hielscher@CDU-Fraktion-altona.de
Okun, Hagen AusschussmitgliedCDU-Fraktionhagen.okun@hotmail.de
Timm, JonasAusschussmitgliedCDU-Fraktionjonas.timm@CDU-Fraktionhamburg.de
Dr. Borgmann, JakobStändige Vertretung CDU-FraktionCDU-Fraktionjakob.borgmann@CDU-Fraktion-altona.de
Dimigen, ThomasStändige Vertretung CDU-FraktionCDU-Fraktionthomas.dimigen@t-online.de
Jonas, HermannAusschussmitgliedFraktion DIE LINKE
Ziegert, WolfgangAusschussmitgliedFraktion DIE LINKEwolfgang@spritzenplatz.de
Bielfeldt, Hans-RainerStändige Vertretung Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Henker, Heinz-PeterStändige Vertretung Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKEhphenker@gmail.com
Jebe, ConstantinAusschussmitgliedFDP-Fraktionconstantin.jebe@fdp-altona.de
Blume, KatarinaStändige Vertretung FDP-FraktionFDP-Fraktioninfo@katarina-blume.de

Was lernen wir daraus?

Eine sachliche Beschäftigung mit Bauanfragen im Kontext von Bürgerinteressen und einer ausgewogenen Stadtplanung findet, mutmaßlich mit dem Tunnelblick auf die Bau Quote, heutzutage im Bauausschuss Altona schlicht nicht mehr statt. Eine Kommunikation mit Bürgern auf Augenhöhe wird quasi verweigert. Während andernorts Investoren Millionen machen oder historische Gebäude verfallen lassen können, ESSO-Häuser, Holsten Quartier und Schiller-Oper seien genannt, sind die Interessen der in der Stadt lebenden Menschen immer mehr in den Hintergrund gerückt.

Anstatt Bebauungspläne in einem demokratischen, bürgerbeteiligten Prozess anzupassen wird mit der Gießkanne das Instrument der “Baurechtlichen Befreiung” eingesetzt um bürgerfern und somit rücksichtslos die Quoten-Ziele zu erreichen.

Pointe zum Schluss, einem Bewohner im Viertel wird es seit Monaten schwer gemacht, eine Gaube bewilligt zu bekommen.