Im Moment sind wir dabei weitere Argumente zu sammeln.
- Wir treten dafür ein, dass die Bestimmungen des Bebauungsplanes genauestens eingehalten werden.
- Wir erwarten, dass die Auflagen der Teilungsgenehmigung respektiert und eingehalten werden.
- Wir fordern die Stadt auf nicht teilzunehmen an der Verletzung von Kaufverträgen.
- Wir verwehren uns gegen eine weitere Missachtung des Bebauungsplans wie bei den früher genehmigten Gebäuden im Tönninger Weg 89a sowie Tönninger Weg 1-5.
- Solch massive städtebauliche Änderungen innerhalb eines bestehenden und jahrzehntelang gewachsenen Siedlung Konzeptes bedürfen einer ausgewogenen und rechtlich einwandfreien Würdigung aller Interessen.
- Es müssen Eigentümerrechte beachtet werden, denen die die Stadt Hamburg Vorrang gegenüber denen eines Investors Vorrang einzuräumen hat.
- Schließlich sind Infrastrukturaspekte zu beachten wie Parkraum, Verkehrsflüsse, Natur- und Milieuschutz.
- Der Investor darf nicht seinen Gewinn auf Kosten der Anwohner und der Lebensqualität aller anderen EigentümerInnen und MieterInnen realisieren.
Wir freuen uns, wenn Sie sich uns anschließen möchten. Sie können uns über das Kontaktformular jederzeit eine Nachricht zukommen lassen.
Wir danken Ihnen für Ihren Zusammenhalt, Ihr Engagement, Ihre Spenden und Ihr Verständnis – für ein lebenswertes, freundliches Hamburg und einen Stadtteil Alt-Osdorf, der sich nachhaltig und zum Wohle aller (und nicht einzelner) weiter entwickelt.